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Auslagern oder selber machen – wie viel darf Fundraising kosten?

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Wie bei allen zu erstellenden Leistungen stellt sich auch beim Fundraising die Frage welche Aufgaben nach außen vergeben und welche durch eigene Mitarbeiter erbracht werden sollen. Wir stellen in diesem Blogbeitrag unsere Antwort zur Diskussion.

Mai 2015
Fundraising & Public Relations Dr. Oliver Viest

Wie bei allen zu erstellenden Leistungen stellt sich auch beim Fundraising die Frage welche Aufgaben nach außen vergeben und welche durch eigene Mitarbeiter erbracht werden sollen. Wir stellen in diesem Blogbeitrag unsere Antwort zur Diskussion.

 

Häufig werden bei dieser Entscheidung die Kosten für die Eigenleistungen unterschätzt, da die personalwirtschaftliche Rechnung nicht alle verbundenen Kosten berücksichtigt. In der üblichen personalwirtschaftlichen Rechnung plant man mit Faktor 1,8 bis 2,0. Das heißt der Mitarbeiter sollte etwa doppelt so viel erlösen wie er kostet. Im Fundraising rechnet man bei mittleren Projekten mit höherer Relevanz (bspw. lokale Kinderprojekte) mit Faktor 4-6 (Bspw. bei MA-Kosten incl. Arbeitgeberanteil von 40 TSD p.a. ein Spendenziel von 160 bis 240 TSD p.a.). Bei gut kommunizierten Spendenprojekten mit hoher Relevanz (bspw. Naturkatastrophen) kann mit Faktor 10 bis 12 (400 bis 480 TSD p.a.) gerechnet werden.

 

Insbesondere langfristig ausgerichtete und essentielle Fundraising-Aufgaben wie die Entwicklung von Großspendern sollten federführend von Mitarbeitern der Organisation ausgeübt werden. Bei kurz- und mittelfristig angelegten Aufgaben kann es sinnvoll sein externe Hilfe zu beauftragen. Hier profitieren Organisationen von den bereits vorhandenen Erfahrungen externer Spezialisten.  Als Orientierungs- und Briefingrahmen für deren Beauftragung können dabei die unter 3.  genannten Größen verwendet werden.

 

Da provisionsbasiertes Fundraising den Ethik-Richtlinien des Deutschen Fundraising-Verbandes widerspricht und nicht zu einer nachhaltigen Entwicklung der Organisation beiträgt, müssen junge Organisationen Investitionsmittel für die ersten Fundraising-Schritte bereit halten, wenn sie planen externe Dienstleiter zu beauftragen. Ein Budget das unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ akquiriert wurde, kann erfahrungsgemäß einen guten Start ermöglichen. Es sollte, wie in 3. beschrieben, abhängig vom Finanzbedarf sein und EUR 6.000 (bzw. das Äquivalent in Arbeitszeit) nicht unterschreiten.

 

Im nächsten Beitrag: Fundraising ohne Budget – das Zwiebelprinzip

 

Finanzierungfundraising

Über den Autor

Dr. Oliver Viest
Geschäftsführer, zertifizierter Gemeinwohl-Berater (GWÖ) und ehemaliges Vorstandsmitglied der GWÖ Baden-Württemberg, Schulungspartner Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK), Dozent mit Schwerpunkt Nachhaltigkeit und CSR an der HfWU Nürtingen-Geislingen, der Fresenius Hochschule, der Hochschule Mainz sowie der FR-Akademie (CSR-Manager). Begleitet mittelständische Unternehmen, kommunale Betriebe und soziale Träger bei der Gemeinwohl-Bilanzierung, bei ihrer Transformations- und Nachhaltigkeitsstrategie sowie bei der Markenentwicklung und Kommunikation.
Alle artikel von: Dr. Oliver Viest
Telefon: +49 (0) 711 414 142 31 | E-Mail: ov@em-faktor.de

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